Der Sächsische Landtag ist am 4. und 5. Februar 2026 zu seiner Plenarsitzung in Dresden zusammengekommen. An beiden Sitzungstagen standen zahlreiche Gesetzesvorhaben, Debatten und Abstimmungen auf der Tagesordnung. Ein zentrales Thema war dabei das Gesetz zur Einführung einer sogenannten Qualifizierungszeit, das auf einen Volksantrag zurückgeht und künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung in Sachsen regelt.
Nach intensiver Beratung hat der Landtag das Gesetz beschlossen. Ab dem Jahr 2027 sollen Beschäftigte einen Anspruch auf drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit pro Jahr erhalten. Ursprünglich war im Volksantrag ein Anspruch von fünf Tagen vorgesehen. In der namentlichen Abstimmung erhielt das Gesetz eine Mehrheit, wurde jedoch nicht von allen Fraktionen mitgetragen.
Der CDU-Abgeordnete Sven Eppinger hat dem Gesetz nicht zugestimmt und seine Haltung in einem Redebeitrag im Plenum ausführlich begründet. Er machte deutlich, dass er Weiterbildung und Qualifizierung grundsätzlich als wichtig für Beschäftigte und den Wirtschaftsstandort Sachsen ansieht. Der vorliegende Gesetzentwurf könne diesem Anspruch jedoch nicht gerecht werden. Aus Sicht Eppingers schafft das Gesetz neue rechtliche Verpflichtungen für Arbeitgeber, ohne die tatsächlichen Rahmenbedingungen in vielen Betrieben ausreichend zu berücksichtigen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen stünden bereits heute unter erheblichem Druck durch Fachkräftemangel, hohe Arbeitsbelastung und organisatorische Herausforderungen. Der gesetzliche Anspruch auf Freistellung verschärfe diese Situation weiter. Kritisch bewertete er zudem, dass die Reduzierung von ursprünglich fünf auf drei Tage zwar einen politischen Kompromiss darstelle, aber weder den Weiterbildungsbedarf der Beschäftigten wirklich abdecke noch für die Unternehmen Planungssicherheit schaffe. Statt eines verpflichtenden Anspruchs hätte es aus seiner Sicht stärker auf freiwillige, praxisnahe und betrieblich abgestimmte Lösungen ankommen müssen.
Sven Eppinger betonte, dass gute Bildungspolitik immer auch wirtschaftliche Realitäten berücksichtigen müsse. Ein Gesetz, das zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Ausfallzeiten verursache, ohne klare Vorteile für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen zu bieten, könne diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Aus diesen Gründen hat er dem Gesetz zur Qualifizierungszeit seine Zustimmung verweigert.